Reitabzeichen 2015

Folgende Reitabzeichen können Sie in unserem Verein ablegen :

Außerdem den Basispass und den Reitpass.


Das Reitabzeichen 10                  

RA    10           ehemals Steckenpferd

 

 

Zulassung

  1. An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Teilnehmer ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 - 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

 

1. Teilprüfung praktisches Reiten 

Reiten ( mit und/oder ohne Sattel an der Longe im Schritt und Trab ( leichttraben und aussitzen ) und/oder Hintereinander Reiten im Schritt und Trab ( kurze Reprisen ) (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen ). 

Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab abgeprüft. 

2. Stationsprüfungen

 

Station 1:

  1. Pferdepflege: z.B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit.
  2. Mithilfe beim Zäumen und Satteln

Station 2:

  1. Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse

Prüfungsergebnis

  1. 1. Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Die Ausprägung des losgelassenen und balancierten Sitzes beim Reiten fließt in die Beurteilung ein.
  2. 2. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Wiederholung der Prüfung

  1. 1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.
  2. 2. Das Reitabzeichen 10 kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus. 

 

 

Das Reitabzeichen 9 - ehemals Kleines Hufeisen

 

 

Zulassung

  1. An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Teilnehmer ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 - 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

 

1. Teilprüfung praktisches Reiten 

Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (leichttraben und aussitzen) und Galopp (Einzelgalopp möglich) (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen)

Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände in allen Grundgangarten abgeprüft. 

2. Stationsprüfungen

Station 1:

  1. Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes).

Station 2:

  1. Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze

Station 3:

  1. Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 10 (Station 2), zusätzlich Geradeausführen von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde

Prüfungsergebnis

  1. 1. Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in die Beurteilung ein.
  2. 2. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Wiederholung der Prüfung

  1. 1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.
  2. 2. Das Reitabzeichen 9 kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus. 

 

 

 

Das Reitabzeichen 8

 

 

Zulassung

  1. An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Teilnehmer ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 - 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

 

1. Teilprüfung Dressur 

Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen)

Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.

2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürtzen Bügeln

Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inkl. des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.

a) Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen am selben Tag oder unabhängig von diesen erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung "Reiten mit verkürzten Bügeln" ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und beim Bergauf- und Bergabreiten abgeprüft.

 

3. Stationsprüfungen

Station 1:

  1. Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau

Station 2:

  1. Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung

Station 3:

  1. Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 9 (Station 3), zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt

Prüfungsergebnis

  1. 1. Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in die Beurteilung ein.
  2. 2. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Wiederholung der Prüfung

  1. 1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.
  2. 2. Das Reitabzeichen 8 kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus. 

 

 

 

 

 

Das Reitabzeichen 7 - ehemals großes Hufeisen

 

 

Zulassung

  1. An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

 

1. Teilprüfung Dressur 

Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressuraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen)

Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

  1. Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen am selben Tag oder unabhängig von diesen erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.

3. Stationsprüfungen

Station 1:

  1. Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten

Station 2:

  1. Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze

Station 3:

  1. Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 8 (Station 3), zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren (Volte, aus der Ecke kehrt, einfache Schlangenlinie), Traben auf gerader Linie, rückwärtstreten lassen.

Prüfungsergebnis

  1. 1. Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in die Beurteilung ein.
  2. 2. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Wiederholung der Prüfung

  1. 1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.
  2. 2. Das Reitabzeichen 7 kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus. 

 

Buchtipp:

Meine ersten Reitabzeichen ( Abzeichen 10 - 6 ). So klappt die Prüfung

 

 

Das Reitabzeichen 6

 

 

Zulassung

  1. An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

 

1. Teilprüfung Dressur 

Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten. (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen)

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

  1. Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.

3. Stationsprüfungen

Station 1:

  1. Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit

Station 2:

  1. Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 7, Station 3, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

Prüfungsergebnis

  1. 1. Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in die Beurteilung ein.
  2. 2. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Wiederholung der Prüfung

  1. 1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.
  2. 2. Das Reitabzeichen 7 kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus. 

 

Buchtipp:

Meine ersten Reitabzeichen ( Abzeichen 10 - 6 ). So klappt die Prüfung

 

 

Das Reitabzeichen 5 - ehemals DRA IV

 

 

Reitabzeichen 5 ( RA 5 )

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. 

 

Voraussetzung für Reiter und Pferd:

  1. Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  2. Besitz des „Basispasses Pferdekunde“ oder der RA 7 und 6.
  3. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  4. Zur Absolvierung der disziplinspezifischen Abzeichen werden der Besitz der RA 7 und 5 und ein Mindestalter von 21 Jahren vorausgesetzt.
  5. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Prüfungsergebnis

  1. Die Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine Einzelnote darf unter 5,0 sein.

Wiederholung der Prüfung

  1. 1. Ein nicht bestandenes Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten, wiederholt werden.
  2. 2. Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

 

Reitabzeichen 5 - RA 5

 

1. Teilprüfung Dressur

  1. Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Kl. E, (einzeln oder zu zweit). Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen. Reiten ohne Bügel in allen Gangarten.

2. Teilprüfung Springen

  1. Leichter Sitz
  2. Stilspringen Klasse E

Die Teilprüfung Springen kann durch die Teilprüfung Geländereiten ersetzt werden. Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen auch zeitgleich unabhängig von diesen erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Kl. E abgeprüft.

 

3. Stationsprüfungen: 

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf das/die eigene/n praktische Teilprüfung/en Reitlehre gem. den Anforderungen der Kl. E

Station 2)

Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport

Station 3)

Kenntnisse zur Unfallverhütung

Station 4)

Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Buchtipp:

Die Reitabzeichen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ( Abzeichen 5 bis 1 )

Gut vorbereitet für die Prüfung. 

 

 

Die Deutschen Reitabzeichen 5 - 1

 

Änderungen Reitabzeichen APO 2014

 

 

Ein einmal abgelegtes Reitabzeichen behält immer seine Gültigkeit!

So klappt die Prüfung"

Zu beziehen über den Buch- und Reitsportfachhandel oder direkt beim

FNverlag · Postfach 11 03 63 · 48205 Warendorf

Tel. 02581/6362-154 /-254 · Fax 02581/6362-212

Internet: www.fnverlag.de · E-Mail: vertrieb-fnverlag@fn-dokr.de 

 

Der reiterliche Karriereplan ab 2014 pastedGraphic.pdf

Fragen zum neuen System:

Ist für den Erwerb eines Reitabzeichens die Mitgliedschaft in einem Reitverein verpflichtend?

Nur für die Reitabzeichen 5 bis 1. 

 

Gibt es Altersgrenzen für die Reitabzeichen?

Nein, jedes Abzeichen kann in jedem Alter abgelegt werden. Das heißt die Reitabzeichen aller Stufen sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene offen und geeignet. 

 

Werden die alten Reitabzeichen anerkannt?

Natürlich. Die alten Reitabzeichen verfallen nicht. Welchem RA die alten Abzeichen im neuen System entsprechen und wie man im neuen System weitermachen kann, zeigt die Tabelle. Nach der neuen Systematik entspricht z. B. das RA 5 dem DRA Kl. IV. 

 

Wie bauen die neuen auf den alten Reitabzeichen auf?

Das bisherige DRA Kl. III entspricht dem RA 4. Der nächste Abzeichenschritt ist daher das RA 3, das wiederum Voraussetzung für das RA 2 ist. 

 

Mit welchem Reitabzeichen der neuen Systematik kann man in den Turniersport einsteigen?

Das RA 5 gleicht dem bisherigen DRA Kl. IV und ist damit nach der neuen Systematik Voraussetzung, um eine Jahresturnierlizenz zur Teilnahme an LPO-Turniersportprüfungen zu erwerben (LPO: Leistungs-Prüfungs-Ordnung). 

 

Welche Voraussetzungen muss das Pferd erfüllen?

Die Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den jeweiligen Reitabzeichenanforderungen genügen. 

 

Was passiert in den neuen Stationsprüfungen?

Die neuen Stationsprüfungen ersetzen die frühere theoretische Teilprüfung. Hier geht es zwar immer noch um the- oretisches Wissen, allerdings wird dieses in den Stationsprüfungen in der praktischen Anwendung abgefragt. Der Prüfer fragt also nicht mehr, wie man z. B. ein Pferd putzt, sondern er lässt sich das Putzen zeigen und erklären. 

 

Gibt es Noten in den Reitabzeichenprüfungen?

Erst ab dem RA 5: Um die Prüfung mit „Bestanden“ abzuschließen, muss zum einen eine Durchschnittsnote von mindestens 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht werden. Zum anderen darf keine Einzelnote einer Teilprüfung unter 5,0 sein. 

 

Wie schnell kann man eine Teilprüfung wiederholen?

Da der Reiter die Chance haben soll, sich zu verbessern und auf die fehlende Teilprüfung vorzubereiten, kann er sie frühestens nach drei Monaten wiederholen. Sollte es sich bei der fehlenden Teilprüfung um einen Teil des RA 5 handeln, so muss nach frühestens drei Monaten nicht nur die Teil- sondern die gesamte Prüfung wiederholt werden. 

 

Ab welcher Stufe kann das Reitabzeichen nur in der Disziplin Dressur oder Springen ablegt werden?

Schon das RA 5 kann als sogenanntes disziplinspezifisches Reitabzeichen absolviert werden, allerdings muss der Reiter im Besitz der RA 7 und 6 und mindestens 21 Jahre alt sein. Die RA 4 bis 1 kann jeder disziplinspezifisch ablegen. 

 

Welche Ausrüstung ist in der Prüfung nötig?

In den Reitabzeichenprüfungen ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung vorgeschrieben, d.h. Reitkappe, Handschuhe, enganliegende Oberbekleidung, Reitstiefel oder knöchelhohes Schuhwerk mit Absatz und Hose. Ab der Prüfung zum Reitabzeichen 5 wird diese Ausrüstung im Turnieroutfit gewünscht. 

 

Wie schnell kann man das nächste Abzeichen machen?

Ab dem RA 5 wird es für den Reiter anspruchsvoller und es braucht Zeit, sich auf die nachfolgenden RA vorzubereiten. Daher kann man die RA 5 bis 1 immer erst frühestens drei Monate nach dem Bestehen des vorherigen Abzeichens ablegen. Für die RA 10 bis 6 gibt es keine zeitlichen Vorgaben, aber auch hier ist es sinnvoll sich Zeit für die Vorbereitung zu nehmen und zu üben. 

 

Analog den Reitabzeichen sind auch die Systematiken der Fahr-, Voltigier- und Longierabzeichen erneuert worden. Eine Übersicht zu diesen Abzeichen gibt es auf der FN-Homepage unter http://www.pferd-aktuell.de/reitabzeichen

Entsprechende Broschüren stehen kostenlos zum Herunterladen auf der FN-Homepage bereit oder können gegen Übernahme der Versandkosten bei der FN bestellt werden. 

Fragen zu den Abzeichen beantwortet die FN-Abteilung Ausbildung und Wissenschaft unter Tel. 02581/6362-196, -145 und -231. 

Den ersten Kontakt knüpfen Sie hier:

Reitverein Zypressenhof Schöffengrund e.V.
Aussiedlerhof Schwalbach

 

Handy: 0163 - 795 52 01

E-Mail: nicoledynio@icloud.com

Interesse?

Mitglied werden!

Hier geht es zum

Anmeldeformular

 

oder

 

bitte eine WhatsApp bei weiteren Fragen bezüglich Lehrgänge oder Reitstunden.

 

0163 79 55 201

 

Reitzubehör

von der Fa. USG &

vieles mehr gibt es im

www.Zypressenhof-Shop.de

Druckversion | Sitemap
© Reitverein Zypressenhof Schöffengrund e.V.

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.